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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Warning: Undefined variable $langlink in /home/.sites/289/site3031789/web/agb.php on line 249 Allgemeine Geschäftsbedingungen der WF Wienfuehrung GmbH
Auhofstrasse 231-237/6/8 I 1130 Wien I info@perfect-travel.at
UID-Nr.: ATU69559113
FN 433198g HG Wien
DVR-Nr.: 4014421
VA-Nr. d. BMWA: 2015/0035

AGB für Pauschalreisen

1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 WF Wienfuehrung GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen WF Wienfuehrung GmbH und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie von WF Wienfuehrung GmbH schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Auftraggebers widerspricht WF Wienfuehrung GmbH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers durch Perfectt Travel GmbH bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Auftraggeber in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote von WF Wienfuehrung GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Auftraggeber WF Wienfuehrung GmbH vorab bereits eingeladen, ein Konzept für Programme, die mehr als nur eine einzige Dienstleistung beinhalten, abgesehen von der Programmerstellung und der Abwicklung im Buchungsfall durch WF Wienfuehrung GmbH, ab einem Auftragswert von EUR 7.000,00 zzgl. USt und aufwärts zu erstellen, und kommt WF Wienfuehrung GmbH dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die WF Wienfuehrung GmbH treten der potentielle Auftraggeber und WF Wienfuehrung GmbH in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
2.2 Der potentielle Auftraggeber anerkennt, dass WF Wienfuehrung GmbH bereits mit der Programmerarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
2.3 Der potentielle Auftraggeber verpflichtet sich, es zu unterlassen, die von WF Wienfuehrung GmbH im Rahmen des Gesamtprogramms präsentierten kreativen Ideen und oder die Ideen zur Verknüpfung von Programmpunkten, Ausführung und Auswahl der ausführenden Unternehmen und Dienstleister (Lieferanten) außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
2.4 Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass WF Wienfuehrung GmbH dem potentiellen Auftraggeber ein für ihn neues Gesamtprogramm präsentiert hat. Wird das Programm vom Auftraggebern verwendet, so ist davon auszugehen, dass die WF Wienfuehrung GmbH dabei verdienstlich wurde.
2.5 Der potentielle Auftraggeber kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, das von WF Wienfuehrung GmbH gelegt wurde oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch WF Wienfuehrung GmbH. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch WF Wienfuehrung GmbH. Das Angebot gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit der Leistungsträger bei schriftlicher Auftragserteilung und Bedarf der Rückbestätigung bei Auftragserteilung durch WF Wienfuehrung GmbH. Eine Auftragsbestätigung erfolgt innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen ab Erhalt der Auftragserteilung per Mail (auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers per Post).
3.2 Der Auftraggeber wird WF Wienfuehrung GmbH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von WF Wienfuehrung GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.3 Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. WF Wienfuehrung GmbH haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Auftraggeber - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird WF Wienfuehrung GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber WF Wienfuehrung GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, WF Wienfuehrung GmbH bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Auftraggeber stellt WF Wienfuehrung GmbH hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1 WF Wienfuehrung GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung oder Teile derselben selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebern. WF Wienfuehrung GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
4.3 Wenn WF Wienfuehrung GmbH notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von WF Wienfuehrung GmbH.
4.4 Direkte Absprachen jeglicher Art zwischen dem Auftraggeber und den seitens WF Wienfuehrung GmbH beauftragten Dritten, die über das Ausmaß der über WF Wienfuehrung GmbH gebuchten Leistungen hinausgehen und insbesondere zeitliche Veränderungen und/ oder Veränderungen des Leistungsumfanges, welche Auswirkungen auf den Preis der Leistungen haben könnten, sind ungültig. WF Wienfuehrung GmbH kann nicht für Schäden, die aus diesen Vereinbarungen hervorgehen haftbar gemacht werden und ist weiters selbst angemessen zu entschädigen für ihr durch direkte Absprachen entstandene Schäden. Dies gilt sowohl wenn WF Wienfuehrung GmbH im Namen des Auftraggebers, als auch in eigenem Namen – je nach Gestaltung des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und WF Wienfuehrung GmbH – Dritte beauftragt.
4.5 WF Wienfuehrung GmbH bietet dem Auftraggeber an, für das Programm nach Möglichkeit und auf ausdrücklichen Wunsch seitens des Auftraggebers eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten dafür werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5. Finanzielles
5.1 Die Höhe der Kosten ergibt sich aus den im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung angeführten Preisen, inklusive der Preise für Überstunden, Zusatzpersonen oder Spesen. Die Zahlungsmodalitäten sind ebenfalls im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung extra angegeben.
5.2 Wenn nichts Abweichendes im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung angeführt ist, dann gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
10% des Gesamtpreises sind zum Zeitpunkt der Buchung sofort fällig und der Rest frühestens 14 Tage vor Beginn der Leistung.
Bei Hotelbuchungen gelten immer gesonderte Zahlungsmodalitäten, die immer im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung angeführt werden.
5.3 Die Zahlung hat mittels Überweisung spesenfrei für WF Wienfuehrung GmbH zu erfolgen. Weitere Zahlungsarten können sein: Kreditkarte oder bar.
5.4 Dem Angebot wurde eine Mindestteilnehmerzahl zugrunde gelegt. Bei Unterschreiten dieser Zahl behält sich WF Wienfuehrung GmbH das Recht vor eine neue Kalkulation durchzuführen.
6. Stornobedingungen
Storniert der Auftraggeber nach schriftlicher oder mündlicher Auftragserteilung, so gelten die folgenden Stornobedingungen:
6.1 ab Buchung bis 60 Tage vor Leistungsdatum 10% der Vertragssumme
6.2 ab 30 Tage vor Leistungsdatum 30% der Vertragssumme
6.3 ab 15 Tage vor Leistungsdatum 60% der Vertragssumme
6.4 ab 10 Tage vor Leistungsdatum 90% der Vertragssumme
6.5 ab 3 Tage vor Leistungsdatum 100% der Vertragssumme
6.6 Bei Hotelbuchungen gelten immer gesonderte Stornosätze, die immer im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung angeführt werden.
6.7 Zu High Season Zeiten, wie Kongresse, Meisterschaften oder sonstigen Großveranstaltungen gelten immer gesonderte Stornosätze, die immer im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung angeführt werden.
7. Haftung
7.1. Veranstalterhaftpflichtversicherung: 2015/
7.2 Für Leistungen, die durch Lieferanten durchgeführt werden ist WF Wienfuehrung GmbH nicht haftbar und es haften ausschließlich die ausführenden Lieferanten. Dem Auftraggebern ist klar, dass Actionsportarten (Rafting, Paragliding, Fallschirmspringen u.ä.) überdurchschnittliche Risiken bergen und er wird seine Teilnehmer entsprechend informieren.
7.3 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von WF Wienfuehrung GmbH und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Lieferanten für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
8. Gewährleistung
8.1 Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 72 Stunden nach Lieferung/Leistung durch WF Wienfuehrung GmbH und/oder ihrer Lieferanten, verdeckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als vollständig und fehlerfrei erbracht. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
8.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Perfect Travel zu. WF Wienfuehrung GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber WF Wienfuehrung GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. WF Wienfuehrung GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für WF Wienfuehrung GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
8.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Auftragsbestätigung, welche ihm seitens WF Wienfuehrung GmbH übermittelt wird (normalerweise per Mail) durchzuführen, um etwaige Missverständnisse im Leistungsumfang oder im Ablauf aufzudecken. Wenn nicht innerhalb von einer angemessenen Frist (je nach Zeitabstand zwischen Buchungs- und Leistungsdatum) nach Erhalt der Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers schriftlich per Mail Fehler in der Auftragsbestätigung gemeldet werden, so kann sich der Auftraggeber später nicht darauf berufen, dass die Leistung nicht korrekt erbracht worden ist.
8.4 Das Recht zum Regress gegenüber WF Wienfuehrung GmbH gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt 6 Monate nach Lieferung/Leistung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
9. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Auftraggebern, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggebern sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Auftraggebern bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

10. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
10.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Auftraggeber unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11. Gerichtsstand
11.1 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen WF Wienfuehrung GmbH und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Ungeachtet dessen ist WF Wienfuehrung GmbH berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
11.2 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
12 Sonstiges
12.1 Die Parteien vereinbaren, aus dem Geschäftsverkehr erlangte Kenntnisse über den jeweils anderen während und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich zu behandeln.
12.2 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
12.3 Durch die Annahme des Angebots seitens des Auftraggebers, stimmt dieser ausdrücklich dem ausschließlich elektronischen Rechnungsversand durch WF Wienfuehrung GmbH zu. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden Rechnungen seitens WF Wienfuehrung GmbH auch per Post versandt.

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